VDS KLAUSEL 3602
Richtlinien für die Prüfung elektrischer Anlagen Prüfrichtlinien nach Klausel SK 3602
Hinweise für den VdS-anerkannten Elektrosachverständigen
Inhalt
Anhang 2 – Beispiel einer Gebäude- bzw. Produktionsbereichsstruktur eines Industriebetriebs
Anhang 2 – Beispiel einer Gebäude- bzw. Produktionsbereichsstruktur eines Industriebetriebs
Aus der rechts abgebildeten Gebäude- bzw. Produktionsbereichsstruktur lässt sich
folgende hierarchische Berichtsstruktur entwickeln:
-
Das Verwaltungsgebäude besteht aus 3 Etagen, somit ergibt sich für die
Berichtsstruktur:
1
Verwaltungsgebäude
1.1
Obergeschoss
1.2
Erdgeschoss
1.3
Kellergeschoss
Unter jedem dieser Punkte können nun weitere Unterpunkte folgen, die
den genauen Ort eines möglichen gefundenen Mangels kennzeichnen,
z.B.
1.2
Erdgeschoss
1.2.1
Toilettenraum
Lose Leuchte fachgerecht befestigen und fehlendes Leuchtmittel einsetzen.
-
Da das Gelände aus alten und neuen Gebäudeteilen besteht, die oftmals ineinander gebaut wurden, bietet es sich bei
diesem Betrieb an, ihn in voneinander getrennte Gebäudeteile einzuteilen, so dass sich als übergeordnete hierarchische
Struktur weiterhin ergibt:
2
Sägehalle
3
Gebäudeteil „Neuer Schleifraum / Altes Kesselhaus“
4
Gebäudeteil „Hobelhalle“
5
Gebäudeteil „Fertiglager“
6
Gebäudeteil „Beschickung Hobel“
7
Gebäudeteil „Trockenkammer“
8
Generatorraum „MAN-Diesel (400 kVA)“
9
Generatorraum „CUMMINS-Diesel (335 kVA)“
10
Lackhalle
11
Außenbereich
12
Betrieb (allgemein)
Auch unter jedem dieser Punkte können weitere Unterpunkte folgen, die den genauen Ort eines möglichen gefundenen
Mangels kennzeichnen. Bereiche, in denen nach bestem Wissen und Gewissen geprüft wurde und in denen keine
Mängel festgestellt wurden, sind entsprechend zu beschreiben, z.B.
3
Gebäudeteil „Neuer Schleifraum / Altes Kesselhaus“
3.1
Neuer Schleifraum
Keine Mängel festgestellt.
3.2
Altes Kesselhaus
Diverse gekennzeichnete lose Steckdosen fachgerecht befestigen.
Unter dem Hauptgliederungspunkt „* Betrieb (allgemein)“ können Mängel, Anmerkungen oder Hinweise, die den ganzen Betrieb
betreffen (z.B. Hinweis auf Prüfungspflicht der ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß BetrSichV), niedergeschrieben werden.
In Anhang 3 wird für das oben dargestellte Objekt beispielhaft ein Mängelbericht dargestellt.
Sie wissen nicht genau
was oder wann in Ihrem
Unternehmen geprüft
werden muss.
Wir beraten Sie gerne
verbindlich unter
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