DGUV Vorschrift 4

Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom Dezember 1978, in der Fassung vom Januar 1997 Inhaltsverzeichnis (Auswählen durch anclicken)

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffe

§ 3 Grundsätze

§ 4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln

§ 5 Prüfungen

§ 6 Arbeiten an aktiven Teilen

§ 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile

§ 8 Zulässige Abweichungen

§ 9 Ordnungswidrigkeiten

§ 10 In-Kraft-Treten

Anhang 1: Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektro-technische Regeln

Anhang 2: Bezugsquellenverzeichnis

Anhang 3: Elektrotechnische Regeln

Anhang 1: Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektro-technische Regeln

Eine Anpassung an neu erschienene elektrotechnische Regeln ist nicht allein schon deshalb erforderlich, weil in ihnen andere, weiter gehende Anforderungen an neue elektrische Anlagen und Betriebsmittel erhoben werden. Sie enthalten aber mitunter Bau- und Ausrüstungsbestimmungen, die wegen besonderer Unfallgefahren oder auch eingetretener Unfälle neu in VDE-Bestimmungen aufgenommen wurden. Eine Anpassung bestehender elektrischer Anlagen an solche elektrotechnischen Regeln kann dann gefordert werden. Wegen vermeidbarer besonderer Unfallgefahren werden die folgenden Anpassungen gefordert: 1. Realisierung des teilweisen Berührungsschutzes für Bedienvorgänge nach DIN VDE 0106 Teil 100, 3/83 bis zum 31.12.1999 2. Sicherstellen des Schutzes beim Bedienen von Hochspannungsanlagen nach DIN VDE 0101, 5/89 Abschnitt 4.4 bis zum 31.10.2000 3. Anpassung elektrischer Anlagen auf Baustellen an die BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ (BGI 608) bis zum 31.12.1997 4. Sicherstellen des Zusatzschutzes in Prüfanlagen nach DIN VDE 0104, 10/89 Abschnitt 3.2 und 3.3 bis zum 31.12.1997 5. Kennzeichnung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß der BGInformation „Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen“ (BGI 600) bis zum 30.6.1998 Insbesondere für die neuen Bundesländer gilt: 6. Umstellen von Drehstromsteckvorrichtungen nach der alten Norm DIN 49 450/451 (Flachsteckvorrichtung) auf das Rundsteckvorrichtungssystem nach DIN 49 462/463 bis zum 31.12.1997 7. Anpassung von Innenraumschaltanlagen ISA 2000 an die BG-Information „Sicherer Betrieb von Niederspannungs- Innenraumschaltanlagen ISA 2000“ (BGI 755) bis zum 31.12.1999 8. Anpassung von Schutz- und Hilfsmittel, sofern an diese elektrotechnische Anforderungen gestellt werden, an die elektrotechnischen Regeln bis zum 31.12.1997 9. Trennung von Erdungsanlagen in elektrischen Verteilungsnetzen und Verbraucheranlagen von Wasserrohrnetzen bis zum 31.12.1997 10. Ausrüstung von Leuchtenvorführständen mit Zusatzschutz nach DIN VDE 0100 Teil 559, 3/93 Abschnitt 6 bis zum 31.12.1997
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